
Was ist Reha-Sport?
Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. (Für chronisch kranke Menschen oder für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden). Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.
Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.
Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert. Die Leistungen des RehaVitalisPlus e.V. sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.
Die Qualität wird durch die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt, die Art und Intensität des Rehabilitationssports anhand der Verordnung in enger Abstimmung miteinander festgelegt.
Bei welchen Beschwerden?
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RÜCKEN |
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GEWICHT / Adipositas |
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OSTEOPOROSE |
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GELENKE / Arthrose |
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INKONTINENZ |
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MOVING KIDS |
Wer kann daran teilnehmen?
Rehasport auf Verordnung des Arztes
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit Budget neutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
Bewilligung durch die Kostenträger
Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer ges. Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Welche Kosten entstehen für mich?
Mitgliedschaft im Verein/Grundversorgung
Die Grundversorgung/Basiskurs ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Zur Nutzung der "RehaVitalisPlus" Programme ist die Mitgliedschaft im Verein Voraussetzung. Die Mitgliedschaft ist auf die Dauer der Verordnung begrenzt. Sie endet mit der 50. Übungseinheit bzw. spätestens nach 18 Monaten. Eine Abmeldung ist nicht erforderlich. Die Höhe des Vereinsbeitrages beträgt 19,- EUR im Monat. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen angebotenen Gruppen an der ausgewählten Trainingsstätte des Vereins im Rahmen der 50 Übungseinheiten. Grundsätzlich steht der Verein allen offen. Jeder, der Gesundheitssport betreiben möchte, kann auch ohne Verordnung Mitglied im Verein werden. So begleiten viele Lebenspartner, Eltern und Freunde die geförderten Mitglieder. Die hierfür zusätzlich anfallenden Kursgebühren erfragen Sie bitte vor Ort bei den jeweiligen Leistungserbringern.
Wie beginnt der Rehasport?
Start des Rehaprogramms
Vor dem Training erfolgt eine Anamnese und ein individueller Check, bei dem alle wichtigen Informationen und Daten für Ihr Training aufgenommen werden. Daraus resultiert dann Ihr individueller Trainingsplan, den Sie dann bei Ihren Kurs- u. Gruppenterminen in Begleitung mit Ihrem Trainer umsetzen werden. Der Einstieg in die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich. Gerade nach einer Rehamaßnahme oder krankengymnastischen Behandlung stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.
Was will ich erreichen?
Ziel des Rehaprogramms
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Gesetzliche Infos zum Präventionssport
Alle gesetzlichen Kassen fördern im Rahmen des § 20 SGB V die Gesundheitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen.
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Die angebotenen Programme unterliegen einer Zertifizierung durch die Krankenkassen. Die von uns angebotenen Leistungen im PräVitalisPLUS Konzept erfüllen alle Auflagen seitens der Krankenkassen.
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Gefördert werden diese Programme nur von den gesetzlichen Krankenkassen. Privat Versicherte können bei ihrer Kasse zwecks Bezuschussung nachfragen.
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Die Krankenkassen erstatten keine Mitgliedschaftsbeiträge, sondern nur bis zu 80 % der Gebühr für das angebotene Programm.
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Die Krankenkassen fördern verschiedene Programme mehrmals im Jahr.
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Für die Teilnahme an den PräVitalisPlus Programmen benötigen Sie keine ärztliche Verordnung.
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Sie besuchen regelmäßig den Kurs und bekommen im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung, mit der Sie Ihre Kursgebühr anteilig von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
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Die 8- bis 12-Wochenkurse kosten 109,- Euro, von denen in der Regel 75 % bis zu 100 % erstattet werden.











